Unter einer Anschlussfinanzierung versteht man eine Weiterführung einer Finanzierung durch einen neuen Kredit. Eine Anschlussfinanzierung wird bei Ablauf der Zinsbindung der Finanzierung benötigt, bei der die Restschuld noch nicht beglichen ist.
Schon fünf Jahre vor Ablauf der ersten Finanzierung sollte sich der Kreditnehmer Gedanken über die Anschlussfinanzierung machen. Um den richtigen Zeitpunkt für eine Anschlussfinanzierung zu finden, sollte der Finanzierte immer die aktuellen Bauzinsen im Blick haben. Die Bank wird dem Käufer zwar auch ein Angebot machen, jedoch erst ein paar Monate vor Ablauf der ersten Finanzierung. Jedoch kann man in diesem engen Zeitraum oft keine anderen Angebote einholen.
Falls das Zinsniveau niedriger ausfällt als bei der ersten Finanzierung, wird der Käufer ab der Anschlussfinanzierung nun weniger Zinsen zahlen. Dies kann aber auch anders sein: Es könnte ein höheres Zinsniveau entstehen und somit muss der Kreditnehmer mehr Zinsen als bei der ersten Finanzierung zahlen.
Die Zinsentwicklung ist der Haupteinfluss auf die Finanzierung. Durch ihn wird entschieden, wie viel Zinsen der Finanzierte zahlen muss. In folgenden Fällen wird vorgeführt was die Zinsentwicklung für Folgen hat:
Prolongation ist der Fachbegriff für eine Verlängerung einer Finanzierung des bestehenden Vertrages bei der jetzigen Bank.
Umschuldung: Hier wird zu einem Anbieter, wie zum Beispiel einer anderen Bank, gewechselt.
Forward-Darlehen ist eine Anschlussfinanzierung, die schon einige Jahre vor Ablauf der ersten Finanzierung abgeschlossen wird. Dies kann bei der Hausbank wie auch bei anderen Banken unterzeichnet werden.
Bei einer Prolongation fallen normalerweise keine Kosten an.
Umschuldung: Anders sieht es jedoch bei einer Umschuldung aus. Für die Übertragung der bestehenden Grundschuld auf die neue Bank entstehen Kosten. Die Höhe der Kosten ist abhängig davon, ob es sich um eine Löschung und Neueintragung oder um eine Grundschulabtretung handelt.
Löschung und Neueintragung der Grundschuld: Nicht nur der Aufwand dafür ist hoch, sondern auch die Kosten. Ungefähr 0,2 Prozent der Grundschuld werden für die Löschung verlangt und für die Neueintragung circa 663,00 €.
Grundschuldabtretung: Hier wird die Grundschuld an die neue Bank abgetreten. Die Abtretung kostet ca 0,2 Prozent der Grundschuld. Manche Banken übernehmen die Kosten sogar. Dies ist zeitlich gesehen weniger Aufwand, vor allem wenn die Bank alle Formalitäten und Notararbeiten übernimmt.
Forward-Darlehen: Auch bei einem Forward-Darlehen fallen Kosten für die Grundschuldübertragung an. Hinzu wird noch ein höherer Sollzins berechnet, denn durch die Wartezeit zwischen dem Abschluss und der Auszahlung des Forward-Darlehens verlangt die Bank einen Zinsaufschlag. Da jede Bank einen anderen Aufschlag berechnet, kann man nur mit einem Durchschnittswert von 0,02 Prozentpunkte pro Monat ausgehen. Trotzdem lohnt sich ein Forward-Darlehen, vor allem in dieser Zeit, da die Zinsen momentan sehr niedrig sind.
Eine Anschlussfinanzierung zu kündigen, ist oft nicht möglich. Jedoch gibt es drei Ausnahmen:
In den letzten beiden Fällen darf von der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung gestellt werden, da durch die vorzeitige Kündigung die Zinszahlungen wegfallen.
Anstatt einer Anschlussfinanzierung kann kann der Kreditnehmer sich auch für einen Bausparvertrag entscheiden. Auch diese Variante ist dazu geeignet, nach Ablauf des ersten Kredites seine Restschuld abzubezahlen.
Hier eine kurze Erklärung zum Vorgang:
Der Finanzierte durchläuft mit dem Bausparer zwei Phasen - die Ansparphase und die Darlehensphase. Die Dauer der ersten Phase beträgt meistens sieben bis acht Jahre, in der der Kreditnehmer regelmäßig Beiträge einzahlt. Nach dieser Phase wird unter den Zinsbedingungen des Vertragsabschlusses von der Bausparkasse dem Finanzierten ein zinsgünstiges Bauspardarlehen ausgezahlt. Dieses Vorgehen ersetzt die Anschlussfinanzierung. Somit können die Zinsen in einem längeren Zeitraum gesichert werden als zum Beispiel bei einem Forward-Darlehen. Bei einem Bausparvertrag rechnet man mit einer Zeitspanne von sieben bis acht Jahren.
Zwar sichert der Bausparvertrag dem Kreditnehmer günstigere Zinsen, jedoch kann nicht garantiert werden, dass der gebrauchte Darlehensbetrag am Auszahlungstag von der Bank bereit gestellt wird. Der Bausparer wird zwar nach sieben bis acht Jahren zuteilungsreif, jedoch ist die Bausparkasse dazu angewiesen nur eine gewisse Anzahl an Bausparern auszuzahlen. Dies kann dazu führen, dass der Finanzierte seine Darlehenssumme nicht bereitgestellt bekommt und somit gegebenenfalls auf eine Zwischenfinanzierung zurückgreifen muss.
Bei dem Forward-Darlehen hingegen wird dafür garantiert, dass die vereinbarte Summe an dem gewünschten Tag zur Verfügung gestellt wird. Hingegen gibt es beim Bausparvertrag keine Abnahmepflicht. Wenn zum Beispiel die Zinsen in dem Zeitraum noch weiter sinken sollten, kann eine Anschlussfinanzierung abgeschlossen werden, ohne den Bausparer anzunehmen. Daraufhin wird der eingezahlte Betrag aus dem Bausparvertrag ausgezahlt. Dies geht wiederum mit dem Forward-Darlehen nicht. Der Finanzierte ist vertraglich verpflichtet, diese Anschlussfinanzierung anzunehmen, egal ob sich die Zinsen verbessert oder verschlechtert haben.
Fazit:
Mit einem Bauspardarlehen hat man ein unbegrenzte Anzahl an kostenlosen Einzahlungen von Sondertilgungen, die einem bei Forward-Darlehen nicht zur Verfügung stehen. Außerdem kann bei einem Bausparer der Darlehensbetrag vollständig zurück gezahlt werden ohne die Kündigungsfrist einhalten zu müssen oder Vorfälligkeitsentschädigungen zu zahlen.
Nun stellt sich die Frage, ob die Umfinanzierung mit einem Risiko, wie bei dem Bausparvertrag, stattfinden soll oder doch mit einem Forward-Darlehen ohne Risiko, dafür aber mit weniger Freiheiten gearbeitet wird. Auch zu dieser Frage beraten wir Sie natürlich individuell.
Setzen Sie sich für ein informatives Gespräch mit uns in Verbindung. Wir würden uns freuen, Sie kennenzulernen und Ihre Fragen beantworten zu können.